Der Kartoffelbefehl vom 15. September 1739
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verfügt von Herzog Ernst August |
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"ein jeder von unseren fürstlichen Pächtern auf einige der geringsten Aecker unserer fürstlichen Cammer=Güther von denen großen Erdtufeln eine Quantität pflantzen und jeder nach Proportion des Gutes alljährlich zwey oder drey Fuder derselben zum Behuf der Prunstplätze und Ankörnung derer wilden Schweine zu unserm Forst=Amte liefern solle; als wird denenselben hierdurch der Befehl ertheilet, solchen bey Vermeidung höchster Ungnade gehorsamst nachzukommen und alljährlich gegen den September die gesetzte Quantität Erdtufeln einzusenden." |
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